Jahresberichte
Statuten Verein Perspektive (PDF)
Name und Sitz des Vereins
Der Verein trägt den Namen Verein Perspektive. Der Verein wurde durch die Gründerversammlung am 01.03.2021 in Schaffhausen gegründet.
Es ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.
Der Sitz des Vereins befindet sich am Freier Platz 6, 8200 Schaffhausen.
Zweck des Vereins
Der Verein Perspektive unterstützt die soziale und berufliche Integration für Menschen im Raum Schaffhausen.
Dies beinhaltet die individuelle und spezifische Unterstützung und Förderung von motivier-ten Menschen in der Ausarbeitung von sozialen und beruflichen Perspektiven. Ausserdem werden Hilfeleistungen in Bezug auf Konzepterarbeitungen für Dritte angeboten.
Das Vereinsvermögen und allfällige Erträge sind ausschliesslich dem Vereinszweck gewid-met.
Der Verein kann sich an anderen Vereinen oder Verbänden beteiligen oder anschliessen.
Die Institution verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Beträge aus Gönner- und Mitgliedschaft sowie Spenden werden für den Vereinszweck ver-wendet.
Grundsätze
Der Verein setzt sich für die Vernetzung und die Integration der begleiteten Personen ein. Jede Diskriminierung aufgrund Herkunft, Geschlecht oder Religion wird im Verein nicht toleriert.
Mitgliedschaft / Gönnerschaft
Der Verein besteht aus Mitgliedern und dem Vorstand. Zusätzlich besteht die Möglichkeit von Ehrenmitgliedschaften. Diese werden auf Antrag durch den Vorstand geprüft und gewählt.
a. Mitglieder
Jede Person ab 18 Jahren, die sich mit den Grundsätzen des Vereins identifiziert, kann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen und wird durch den Vorstand auf seine Plausibilität geprüft und beantwortet. Die Ablehnung ei-nes Aufnahmegesuches muss nicht begründet werden. Mitglieder können durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist zu begründen. Ein-nahmen aus Mitgliedschaften werden für Vereinszwecke verwendet.
b. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Mitglieder haben das Recht auf Einblick in den Jahresbericht und die Jahresrechnung.
Mitglieder verpflichten sich den jährlichen Mitgliederbeitrag (CHF 100.-) zu entrichten und die Statuen einzuhalten.
Jedes Vorstandsmitglied ist zugleich auch ein Vereinsmitglied.
Jedes Vereinsmitglied verfügt über eine Stimme – bei Stimmengleichstand entscheidet die Mehrheit der Vorstandsstimmen.
c. Austritt und Ausschluss
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft auf Ende Jahr kündigen und aus dem Verein austre-ten. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten, Verstösse gegen Ziele des Vereins oder durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist zu begrün-den.
Bei Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages werden Mitglieder (nach schriftlicher Mahnung) automatisch ausgeschlossen.
Organe des Vereins
a. Generalversammlung (GV)
Besteht aus allen Mitgliedern und stellt das höchste Organ dar.
Einberufung der Generalversammlung:
Die Generalversammlung wird vom Vorstand mindestens 30 Tage im Voraus einberufen (schriftlich oder per E-Mail) unter Beilage der Traktandenlisten. Die Mitglieder haben Anträge zuhanden der Vereinsversammlung spätestens 14 Tage vor deren Einberufung an den Vor-stand zu richten. Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.
Ausserordentliche Generalsversammlungen werden auf Beschluss einer Generalversamm-lung, des Vorstandes oder gemäss Art. 64 Abs. 3 ZGB einberufen.
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse durch das einfache Mehr der Stimmenden; je-des Vereinsmitglied verfügt über eine Stimme – bei Stimmengleichstand entscheidet die Mehr-heit der Vorstandsstimmen.
Die Generalversammlung nimmt folgende Aufgaben wahr: Statutenänderungen; Abnahme des Protokolls der letzten GV; Genehmigung der Jahresberichte und der Jahresrechnung; Ent-lastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes.
Die administrationsbeauftragte Person (Vorstandsmitglied) ist zuständig für die Protokollie-rung der Generalversammlung.
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, sobald ½ der Mitglieder präsent sind.
b. Vorstand
Der Vorstand ist das unterstützende Organ, besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und wird an der Generalversammlung gewählt. Eine Amtsdauer beträgt jeweils 4 Jahre. Der Vorstand wird durch die ordentlichen Mitglieder alle 4 Jahre neu gewählt (der Vorstand erarbeitet eine Empfehlung). Scheiden Mitglieder aus dem Vorstand aus, werden sie an der Generalver-sammlung neu bestimmt.
Der Vorstand fasst alle Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen.
Rechtsverbindlich wird der Verein verpflichtet durch die Kollektivunterschrift von zwei Vor-standsmitgliedern. Der Vorstand kann für einzelne Geschäftsbereiche und/oder
Geschäfte eine Einzelunterschrift eines Vorstandmitgliedes erteilen. Der Vorstand wird ge-richtlich und aussergerichtlich durch mindestens ein Vorstandsmitglied vertreten.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Der Vorstand erlässt Reglemente und kann Arbeitsgruppen/Fachgruppen einsetzen.
Für die Tätigkeit im Vorstand wird kein Honorar ausbezahlt. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Barauslagen und allfälligen Transportkosten.
Auszahlungen aus den Vereinskonten dürfen nur durch den Kassier ausgelöst werden. Ab CHF 500.- wird eine Unterschrift eines der Vorstandsmitglieder benötigt. Ab CHF 2’000.- müs-sen zwei Vorstandsmitglieder diesen Betrag freigeben.
Tätigkeiten / Aufgaben
Im Verein werden sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Tätigkeiten ausgeführt. Grund-sätzlich agieren Vorstandsmitglieder unentgeltlich. Davon ausgenommen sind Aufgaben mit einem direkten Bezug zu Klienten. Zugewiesene Klienten werden entgeltlich begleitet, wobei diese Arbeit hauptsächlich durch die operativen Fachkräften abgedeckt wird. Sämtliche nicht im Kern des Vereinszwecks liegenden Aufgaben (vgl. «Zweck des Vereins») werden von den Vorstandsmitglieder stets unentgeltlich und ehrenamtlich ausgeübt. Dazu gehören beispiels-weise buchhalterische Angelegenheiten, Protokollführung, Networking, Administratives, Personalrekrutierung, Reinigung des Büros etc. Daneben werden auch Kerntätigkeiten wie strategische Weiterentwicklung sowie Entwicklung von Angeboten (für Klienten) ehrenamt-lich ausgeführt.
Nebst der entgeltlichen Klientenarbeit bietet der Verein freiwillige Klientenbegleitungen der nicht zugewiesenen Klienten an, diese wird stets unentgeltlich ausgeführt.
Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich der Verein. Eine persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. Versicherung ist Sache der einzelnen Mitglieder. Ver-einsbeschlüsse müssen nicht den persönlichen Meinungen der Vereinsmitglieder entsprechen.
Die Geschäftsperiode des Vereins umfasst jeweils ein Kalenderjahr.
Statutenänderungen
Statutenänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder. Die Vorschläge zu Statutenänderungen müssen schriftlich an der Generalversammlung eingereicht werden. Statutenänderungen werden unverzüglich an die Kantonale Steuerverwaltung Schaffhausen, Abteilung Juristische Personen, J.J. Wepfer-Strasse 6, 8200 Schaffhausen, mitgeteilt.
Auflösung des Vereins
Die Vereinsauflösung kann nur auf einer besonderen hierfür einberufenen Generalversamm-lung erfolgen. Das einzige inhaltliche Traktandum einer solchen GV ist die Entscheidung über die Auflösung des Vereins. Zur Auflösung des Vereins bedarf es einem schriftlichen Antrag von mindestens 2/3 aller Mitglieder an der Generalversammlung. Bei der Auflösung allfällig vorhandene Vermögenswerte sind diese einer steuerbefreiten Institution mit Sitz in der Schweiz mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zuzuwenden. Eine Verteilung des Vereins-vermögens unter die Mitglieder ist ausgeschlossen. Eine Auflösung des Vereins wird unver-züglich an die Kantonale Steuerverwaltung Schaffhausen, Abteilung Juristische Personen, J.J. Wepfer-Strasse 6, 8200 Schaffhausen, mitgeteilt.
Ergänzungen
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung des Vorjahres werden jeweils an die Kantonale Steuerverwaltung Schaffhausen, Abteilung Juristische Personen, J.J. Wepfer-Strasse 6, 8200 Schaffhausen eingereicht.